E-Evidence
Europäische Verordnung, welche besagt, dass elektronisch abgespeicherte Daten künftig ohne die Zustimmung des Landes, in welchem sich die betroffene Organisation befindet, an Strafbehörden anderer EU-Länder herausgegeben werden dürfen. Insofern diese als Beweismittel dienen könnten. Die elektronischen Daten werden in der Regel von Telekommunikationsunternehmen, Internetdienstleistern, den Sozialen-Medien oder Cloud-Dienstleistern erfasst, welche von der direkten Herausgabe der Daten verpflichtet wären. Diese Regelung ist vor allem für Vertreter oppositionaler Positionen, für investigativ arbeitende Journalisten aber auch für die Allgemeinheit gefährlich. Gerade in Deutschland, aber auch in anderen Ländern ist die Umsetzung dieser Verordnung stark umstritten. Gerade die Verletzung von Datenschutzrechten wird kritisiert. In Zukunft gibt es sogar weitere Pläne, welche ebenfalls den Einbezug der USA in die entsprechende Verordnung zum Ziel haben.
Weblinks:
- Spiegel Online: Alle Daten an alle Staaten
- LTO: Deutschland wird EU-Pläne ablehnen
- LTO: An der deutschen Justiz vorbei
- Zeit Online: Fünf vor Acht/E-Evidence-Verordnung – Schützenswerter Datenschatz
Jan
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